Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Heidelberg ist bestrebt, ihr Berichtsportal im Einklang mit den Bestimmungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand dieser Erklärung: Dezember 2025
Konformität
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA weitgehend vereinbar.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisch korrektes HTML5
- Logische Überschriftenstruktur
- Ausreichende Farbkontraste
- Tastaturnavigation
- Klare Sprache
- Responsive Design
Feedback
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Stadt Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Stadt Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg können Sie wie folgt erreichen:
Christina Reiß
Kommunale Behindertenbeauftragte
Stadt Heidelberg
Eppelheimer Str. 13, Zimmer U2.22
69115 Heidelberg
Telefon 06221 58-15590
Telefax 06221 58-49160
E-Mail: Mail
Webseite: Heidelberger Behindertenbeauftragte
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Nora Welsch
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3360
E-Mail: Mail
Webseite: Landesbehindertenbeauftragte BW